Sonderstempel
für Ihre Veranstaltung
Hallo Briefmarkensammlervereine, Privatpersonen und Institutionen.
Haben Sie den Wunsch, für Ihre nächste Veranstaltung einen Postsonderstempel einzusetzen?
 

Entwürfe von Postsonderstempeln nach Ihren Vorlagen

 

Untenstehend finden Sie einige von vielen Sonderstempeln, die über den Norder Briefmarkenverein (Ostfriesland) von mir in Reinzeichnung angefertigt wurden.

Selbstverständlich gibt es nach der Reinzeichnung immer noch irgendwelche Kleinigkeiten, die der Stempelhersteller gerne geändert hätte. Diese Abänderungen sind meistens wenig gravierend und kosten in der Regel nur einige wenige Euro. 

 

 

 
Das Feuerschiff "Deutsche Bucht", Amrumbank, liegt seit über 20 Jahren im Emder Delft und veranlasste die damalige Briefmarkenjugend zur ihrer Ausstellung das Schiff als Motiv im Sonderstempel unterzubringen. Dieser Stempel ist damals wie heute bei Schiffsmotivsammlern sehr beliebt.   Die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger war ein Thema 2003. Das Motiv zeigt ein Rettungsboot.
 
Wie wäre es z. B. mit einem Sechseck, eine der neuesten Varianten, die im Augenblick wohl beliebteste Form.

 

  Das Motiv und der Text sind entscheidend für die Stempelform, es muss zusammen harmonieren.
 
Die FRISIA-Fähre Norddeich-Norderney

 

  Den überwiegenden Teil der Abbildungen habe ich aus Kopierschutzgründen von bereits abgestempelten Briefen eingescannt. An allen anderen Abbildungen sind leichte Veränderungen zum Original  vorgenommen worden. 
 
In dieser Rechteckform, ist viel Platz für ein Motiv vorhanden. Man kann in dieser Form eine ganze Mühle unterbringen

 

  Der Briefbote mit dem Fahrrad
 
Wie Sie anhand der dargestellten Entwürfe sehen, bevorzuge ich keine Stempelform. Ohne Probleme werden auch die neuen, von der Post entwickelten Formen in der Postnorm erstellt.   Zur Rang III Ausstellung 2003 in Norden konnte ich endlich auch ein Motiv zu meinem Sammelgebiet auf einen Stempel darstellen. Ein Schweinswal ziert diesen Ovalstempel.
 
 

 

  Der Leuchtturm von Norderney - ein sehr beliebtes Motiv, zumal die Post seit einigen Jahren eine Serie mit Leuchtturm-Briefmarken erscheinen lässt.
 
 

 

   
 
 

 

 

Denken Sie bitte daran, dass urheberrechtlich geschützte Logos und Zeichen  von den entsprechenden Personen genehmigt werden müssen. Im nebenstehenden Fall benötigte auch hier der Auftraggeber einen schriftlichen Nachweis.

Näheres können Sie dem untenstehenden Text der Deutschen Post AG entnehmen.   

 
Sternwarte Norderney   Die vermutlich letzte Glockentonne der deutschen Nordsee (hier ein Entwurf) wurde 2009 aus dem Verkehr gezogen und in Norderney an Land gebracht. Die Norderneyer Briefmarkenfreunde dokumentieren im März 2010 diese Besonderheit auf ihrem Sonderstempel.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an nachstehenden eMail-Adressen des Norder Briefmarkensammlervereins:

Verein Norder Briefmarkensammler

FLUKE

 
 
     
 
 
Nachfolgend die Bedingungen der 
Deutschen Post AG  für die Herausgabe von Postsonderstempeln

 

Stempel AGB SoSt

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG PHILATELIE für Gestaltung und Einsatz von Sonderstempeln (AGB SoSt)

·         1. Grundsätze

·         2. Vereinbarungen

·         3. Kosten

·         4. Rechtsweg und Gerichtsstand

Stempel AGB SoSt (PDF, 48 KB)

1. Grundsätze

(1) Die Deutsche Post AG PHILATELIE wird nachfolgend als DPPHIL bezeichnet.

(2) Sonderstempel sind so genannte philatelistische Stempel der DPPHIL. Auf Wunsch und auf Rechnung von Postkunden (z.B. Kommunen, Vereine, Firmen, Privatpersonen) kommen sie zum Einsatz für die Entwertung der durch die Deutsche Post AG verwendeten, durch das Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Postwertzeichen und deren Eindrucke in Umschlägen bzw. Karten, soweit weder der Anlass der Veranstaltung noch Gestaltung des Stempels und/oder der Veranstalter-Belege gegen den Rechtsstaat gerichtet sind bzw. die Neutralität und das Ansehen der Deutschen Post und ihrer Tochterunternehmen schädigen. Werbung für Unternehmen bzw. Produktwerbung ist nicht zugelassen.

(3) Die Konstruktions- und Darstellungsmöglichkeiten für die Stempel sind in den durch die DPPHIL herausgegebenen Gestaltungsregelungen festgelegt. Außerdem gilt

§            Der Anlass oder die Veranstaltung muss in allgemein verständlicher Art dargestellt sein. Nicht geläufige Abkürzungen dürfen nicht verwendet werden.

§            Bei der Nennung/Abbildung von verstorbenen Personen muss das Todesjahr entsprechend vermerkt werden.

§            Lebende Personen dürfen nicht dargestellt, ihre Namen, ihre Titel oder ihre Funktionsbezeichnungen dürfen - soweit es sich nicht um den Bestandteil einer Veranstaltungsangabe bei öffentlichen Großveranstaltungen handelt - nicht verwendet werden. Ausgenommen hiervon sind lebende Personen, die aufgrund ihrer herausragenden Leistungen oder Verdienste im öffentlichen Bewusstsein ein hohes Maß an Anerkennung genießen und anlässlich ihres 100. Geburtstages gewürdigt werden sollen.

§            Hoheitszeichen, Wappen, Symbole sowie andere geschützte Texte oder Bildzeichen außerhalb des unmittelbaren Verantwortungsbereiches des Kunden dürfen nur dann verwendet werden, wenn der Kunde nachweislich die Berechtigung hierzu hat.

(4) Der Einsatz des Sonderstempels erfolgt

§            durch Mitarbeiter der Post (bzw. durch ein autorisierten Partnerunternehmen) auf der Veranstaltung selbst sowie zusätzlich und parallel bei der zuständigen Stempelstelle,

§            sonst ausschließlich bei einer Stempelstelle.

§            Wird der Sonderstempel nicht vor Ort eingesetzt, erhält der Veranstalter / Initiator des Sonderstempels auf Wunsch ein geeignetes Behältnis zum Ansammeln der Belege und sendet diese am auf die Veranstaltung folgenden Werktag (kostenfrei) an die zuständige Stempelstelle.

(5) Der Einsatz von Sonderstempeln wird durch die DPPHIL bekannt gegeben.

(6) Die Durchführung der Stempelung ist gesondert geregelt. (AGB St PWz).

(7) Die durch die DPPHIL auf eigene Veranlassung heraus gegebenen "Eigenwerbestempel" unterliegen ebenfalls den in diesen AGB genannten Grundsätzen.

2. Vereinbarungen

(1) Der Einsatz eines Sonderstempels ist so abzuwickeln, dass alle Faktoren incl. Stempelbild spätestens 6 Wochen vor dem Einsatz abschließend feststehen. Die Vereinbarungen werden schriftlich getroffen.

(2) Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Geht die Kündigung 6 Wochen oder zeitnäher vor dem ersten Einsatztag ein, so wird dem Kunden die Hälfte der Pauschale berechnet. Kommt der Sonderstempel aufgrund eines Verschuldens des Kunden trotz nicht erfolgter Kündigung nicht zum Einsatz, so wird die Pauschale in voller Höhe angesetzt.

(3) Kommt ein Sonderstempel wegen durch den Kunden zu vertretenden Gründen nicht zum Einsatz, so muss der Kunde etwaige Regressansprüche seitens Dritter befriedigen. Des weiteren muss der Kunde bereits angefallene Kosten für Konzeption und Herstellung des Stempels begleichen.

(4) Die DPPHIL lässt die notwendige Zahl an Metallstempeln und/oder Gummiplatten durch einen nur durch sie zu beauftragenden Dienstleister herstellen. Die Stempel und Platten sind Eigentum der DPPHIL und werden nach Gebrauch gemäß den Regelungen der DPPHIL behandelt. Der Kunde kann auf Wunsch nach Ablauf der Stempelfristen eine entbehrliche Ausfertigung der Stempelplatte erhalten, soweit diese für den Gebrauch unbrauchbar gemacht wird (z.B. durch deutliche Einschnitte gegenüber dem Original).

(5) Der Kunde ist berechtigt, die durch die DPPHIL frei gegebene Reinzeichnung bereits im Vorfeld des Einsatzes für Publikationen zu verwenden, so weit in der Darstellung dabei das Stempelbild kein echtes Postwertzeichen tangiert.

3. Kosten

(1) Die DPPHIL berechnet für den Einsatz eine Pauschale in Höhe von 230,- Euro.
In dieser Pauschale sind u.a. inbegriffen die

§            Bereitstellung des Stempels vor Ort (wenn dies vereinbart wurde) zum Einsatztag sowie dessen Bereitstellung für 28 Tage (ab dem Einsatztag) in der Stempelstelle

§            Bereitstellung eines Behältnisses zum Ansammeln und zur kostenfreien Ableitung der zu stempelnden Belege sowie

§            die auf Wunsch erfolgende, zeitgerecht zum Veranstaltungsdatum erfolgende Zuleitung gestempelter Belege an den Veranstalter. Die Pauschale reduziert sich um 40,00 Euro bei Sonderstempeln, die ohne existente Veranstaltung zum Einsatz kommen, wobei die Bereitstellung des Behältnisses, die kostenfreie Versendung an die Stempelstelle sowie die Möglichkeit der zeitgerechten Abstempelung und Zuleitung von "Veranstalterbelegen" entfallen.

(2) Der Kunde trägt zusätzlich die Kosten für die

§            Erstellung der Reinzeichnung

§            durch die DPPHIL in normgerechte Reinzeichnungen umzuändernden Stempelbilder

§            Herstellung der Metallstempel und/oder Gummiplatten

Die Kosten für die durch die DPPHIL in Auftrag gegebenen Leistungen werden dem Kunden durch die DPPHIL in Rechnung gestellt.

(3) Die vorstehend genannten Kosten verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Skonto wird nicht gewährt.

(4) Die Post ist berechtigt, den Einsatz des Sonderstempels von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.

4. Rechtsweg und Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist der Sitz der Deutschen Post AG (Zentrale)

Stand: 01.09.2009

 

Herausgeber: Deutsche Post AG, Zentrale, 53250 Bonn

© Deutsche Post AG

Liebe Besucher meiner Homepage,
sollten Sie auf diesen Seiten etwas gefunden haben, was Ihren Ausarbeitungen auf der UNI,
privat oder beruflich weiterhilft, würde ich mich zu einer Spende, die Sie per paypal überweisen
können, sehr freuen. Jeder noch so kleinste Betrag kommt dem Heft "FLUKE" zu Gute.
Da die Finanzierung dieses Heftes aus privater Tasche erfolgt, danke ich für jede Spende.
Im Laufe des Bestehens dieser Seiten, habe ich unzählige Anfragen zu den genannten Themen
erhalten und teilweise mit viel Aufwand (Kopien anfertigen, suchen in der Literatur usw.) erledigt.
Meine entstandenen Portokosten sind mir von ca. 60% aller Anfragen nicht ersetzt worden aber immerhin ein "Danke" erreichte mich von ca. 70% aller Anfragen.  Das ist zwar meiner Motivation 
nicht gerade förderlich, trotzdem glaube ich weiterhin an das Gute im Menschen und stehe auch in Zukunft mit Rat zur Verfügung, sofern es mein Wissen und meine Literatur zulassen.
Hier kommen Sie zur
PayPal  - Startseite
 
PayPal-Empfänger:
alfred@schmidt-fluke.de